Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Kontakt

Referat 6.2 - Drittmittelbewirtschaftung
Carmen Ribback

Telefon: 0345 55-21573

Universitätsplatz 10
(Rektoratsgebäude)
2. Etage
06099 Halle (Saale)

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Drittmittelbewirtschaftung

Die Drittmittelbewirtschaftung ist zuständig für die Abwicklung von genehmigten Forschungsvorhaben. Für Ihr Projekt wird Ihnen eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter zugeteilt, die/der sich mit den spezifischen Anforderungen und Richtlinien des jeweiligen Förderprogramms auskennt und Ihnen zur Seite steht. Sie/Er wird sich bei Ihnen melden, sobald der Bewilligungsbescheid über die Förderung (oder der entsprechende Fördervertrag, Grant Agreement o. Ä.) eingegangen ist.

Sie haben einen Antrag gestellt, aber noch keine Bewilligung erhalten?

Mit der Projektbearbeitung kann erst dann begonnen werden, wenn der Bewilligungs- bzw. Zuwendungsbescheid oder ein rechtsgültiger Vertrag (Unterzeichnung durch den Kanzler der Universität und den Mittelgeber) vorliegt. Sollte Ihnen dieses noch nicht vorliegen, fragen Sie den Geldgeber, ob der Bewilligungsbescheid Ihnen vorab per Mail zur Verfügung gestellt werden kann.

Sie haben bereits eine Bewilligung vorliegen?

Auf Grundlage des Bewilligungsbescheides wird von der Drittmittelbewirtschaftung ein Projekt angelegt und eine Projektnummer vergeben. Den Bewilligungsbescheid leiten Sie, wenn dieser Ihnen im Original vorliegt, an das Referat 6.2 – Drittmittelbewirtschaftung, Universitätsplatz 10 weiter. Haben Sie den Bewilligungsbescheid per Mail erhalten, schicken Sie diesen bitte an .

Grundsätzlich erfolgt die Bewirtschaftung der bestätigten Mittel unter Berücksichtigung der für die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg geltenden haushalts- und tarifrechtlichen Bestimmungen.

Der Bewilligungsbescheid bzw. der Projektvertrag ist ausschlaggebend dafür, ob beispielsweise Personal, Reisekosten oder Verbrauchsmaterialien finanzieren können und in welcher Höhe.

Die Projekteröffnungsunterlagen (Projektnummer und weitere wichtige Informationen) erhalten Sie per E-Mail oder Hauspost nach Vorlage des Bewilligungsbescheids oder des Projektvertrags.

Sie haben bereits eine Projektnummer und haben Fragen zu Ihrem Projekt?

In der untenstehenden Übersicht finden Sie eine kurze Auflistung der wichtigsten Vorgänge zur Bearbeitung Ihres Drittmittelprojektes und die entsprechenden Zuständigkeiten.

ProjektleitungReferat Drittmittel-bewirtschaftung
Drittmittelanzeige, weiterleiten von Bewilligungenx
Projekteinrichtungx
Unterschriftenvollmachtenx
Erklärung zur Ergebnisverwertung (geldgeberabhängig)x
Personaleinstellung, in Zusammenarbeit mit A3x
Mittelabforderungen und Annahme der Fördergelder in Projektkontenx
Beschaffung und Vergabe von Aufträgen (ggf. in Zusammenarbeit mit A2)x
Bezahlen von Rechnungenx (Erstellung)x (Anordnung)
Reisekostenabrechnungenx (Erstellung)x (Anordnung)
Rechnungslegung bei Auftragsforschungx (Prüfung)x (Erstellung)
Anträge auf Umwidmung, Aufstockung, kassenmäßige Verschiebung, Laufzeitverlängerungen, Projektleitungswechsel, Beendigung o. Ä.x (Erstellung)x (Prüfung)
zahlenmäßiger Zwischennachweisx
Verwendungsnachweis/Financial Reportx (Prüfung)x (Erstellung)
Sachlicher Zwischen- oder Abschlussbrichtx
Externe Finanzprüfung des Projektsxx

Welche Ansprechperson betreut mein Projekt und welche Besonderheiten sind zu beachten?

Hier finden Sie entsprechend der Geldgeber Ihres Forschungsprojektes Hinweise und den zuständigen Kontakt.

DFG

Regelung zur Programmpauschale und Aufteilung der Programmpauschale

Einführung der Programmpauschale - Schreiben der DFG-Generalsekretärin an die Hochschulen vom 05.09.2007
DFG-Schreiben zur Programmpauschale

Hinweise zur Neuregelung der DFG-Verwendungsrichtlinien ab 1.1.2023 (externer Link)

Aufgrund unterschiedlicher Ausrichtungen der DFG-Förderprogramme existieren mehrere Verwendungsrichtlinien (auf der DFG-Webseite downloadbar). Diese haben jeweils eine eigene Vordrucknummer. Festlegungen zur Programmpauschale sind jeweils im Teil A: 3.6 - Programmpauschale zu finden.

Sonderforschungsbereiche, Teilprojekte von Sonderforschungsbereichen, Graduiertenprogramm

Birgit Ringleb

Universitätsplatz 10 (Rektoratsgebäude, 2. OG)
Raum 202

Telefon: 0345 55-21369

Normal- und Schwerpunktverfahren

Silvia Meyer

Universitätsplatz 10 (Rektoratsgebäude, 2. OG)
Raum 205

Telefon: 0345 55-21264

Forschungsgruppen, Heisenberg-Programm, Emmy Noether-Programm, Walter Benjamin-Programm, wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme

Nicole Schwarzer

Universitätsplatz 10 (Rektoratsgebäude, 2. OG)
Raum 201

Telefon: 0345 55-21382

Bundesministerien

Für Forschungsdrittmittel

  • Kostenstellen A-J

Thomas Mildner

Universitätsplatz 10a (Thomasianum, KG)
Raum 001

Telefon: 0345 55-21455

Für Forschungsdrittmittel und weitere Bundesmittel

  • Kostenstellen Q-Z und weitere Bundesmittel

Nicole Schwarzer

Universitätsplatz 10 (Rektoratsgebäude, 2. OG)
Raum 201

Telefon: 0345 55-21382

EU

Claudia Weinhold-Kiefhaber

An der Fliederwegkaserne 21
Raum 156

Telefon: 0345 55-21355


Edelgard Sorge

Universitätsplatz 10 (Rektoratsgebäude, 1. OG)
Raum 104

Telefon: 0345 55-21362

ESIF

Marco Schaaf-Hohmuth

Universitätsplatz 10
(Rektoratsgebäude, 2. OG)
Raum 200

Telefon: 0345 55-21367

Ministerien des Landes Sachsen-Anhalts und Landesbehörden

Ihre Ansprechpartnerin für Ministerien des Landes Sachsen-Anhalts

Birgit Ringleb

Universitätsplatz 10 (Rektoratsgebäude, 2. OG)
Raum 202

Telefon: 0345 55-21369

Ihr Ansprechpartner für Landesbehörden

Marco Schaaf-Hohmuth

Universitätsplatz 10
(Rektoratsgebäude, 2. OG)
Raum 200

Telefon: 0345 55-21367

Stiftungen

Ihr Ansprechpartner für Forschungsprojekte und ohne Spendenquittung

Marco Schaaf-Hohmuth

Universitätsring 10
(Rektoratsgebäude, 2. OG)
Raum 200

Telefon: +49 345 55-21367

Auftragsforschung

Edelgard Sorge

Universitätsplatz 10 (Rektoratsgebäude, 1. OG)
Raum 104

Telefon: 0345 55-21362

Weitere Forschungsdrittmittel von Vereinen, Verbänden, Kirchen, anderen Hochschulen etc.

Edelgard Sorge

Universitätsplatz 10 (Rektoratsgebäude, 1. OG)
Raum 104

Telefon: 0345 55-21362

Sie benötigen eine Projektverlängerungen, eine Änderung oder möchten einen Aufstockungsantrag stellen?

Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechkontakt.

Sie haben Fragen zu speziellen Verwertungspfaden für die Projektergebnisse?

Bitte wenden Sie sich an das Referat 6.3.

Ihr Projekt endet bald und Sie möchten wissen was dann zu tun ist?

Zum Projektende wird generell ein Verwendungsnachweis notwendig. Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Schlussbericht und eine zahlenmäßigen Schlussnachweis. Als Projektleitung sind Sie für die fristgerechte Abgabe von Sachberichten (z.B. Zwischenbericht, Endbericht) zuständig.

Hinweise zu Umfang und Zeitpunkt von Sachberichten finden Sie im Bewilligungsbescheid. Bei Verbundprojekten informiert i.d.R. der Koordinator auch über die Berichtspflichten. Die Erstellung des zahlenmäßigen Schlussnachweises/Verwendungsnachweises/ Finanzberichts erfolgt aus dem Referat 6.2 heraus (bei EU-Projekten mit Unterstützung des EU-Projektmanagements) in Rücksprache mit Ihnen als Projektleitung.

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