Bundesministerien
Überblick
Die Bundesministerien, allen voran das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), bieten gezielte Förderprogramme für Forschungs- und Innovationsprojekte an. Die Förderprogramme können sowohl themenspezifisch also auch themenoffenen sein. Ziel der Förderung ist es, den Wissensstand in zentralen Anwendungsbereichen voranzutreiben und so als Wachstumstreiber in vielen Branchen zu wirken. Neben dem BMBF sind auch das BMWK, das BMUV, das BMEL und das BMDV wichtige Fördermittelgeber.
Die Förderbekanntmachungen zu einzelnen Programmen oder Förderschwerpunkten werden im Bundesanzeiger veröffentlicht und über die Internetseiten der Förderinstitutionen verbreitet. Die Förderbekanntmachungen beschreiben Ziele, Zielgruppen, Schwerpunkte, Besonderheiten und den Ablauf des Verfahrens.
Im Folgenden finden Sie die zentralen von den Bundesministerien geförderten Themen. Durch Klicken auf die Themen gelangen Sie zu den jeweils aktuellen Bekanntmachungen.
Zentrale von den Bundesministerien geförderte Themen.
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Dr. Claudia Hübner
An der Fliederwegkaserne 21
Raum 154
Telefon: 0345 55-21352
Telefax: 0345 55-27225
claudia.huebner@verwaltung.uni-
halle.de
Sie suchen nach einer Förderung speziell für die Zusammenarbeit mit Unternehmen oder Industriepartnern, bei der die wirtschaftliche Verwertung im Vordergrund steht beziehungsweise bei der es ausschließlich um den Transfer geht? Hier haben wir eine Auswahl von laufend beantragbaren bzw. wiederkehrenden Förderprogrammen des Bundes mit diesen Förderzielen zusammengestellt.
EXIST-Gründungsstipendium (BMWK)
Kategorie: Unternehmensgründung aus der Wissenschaft
Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond für Deutschland (ESF) kofinanziert
Thema: Unterstützt werden Teams, bestehend aus Absolvent:innen, Wissenschaftler:innen und (nicht mehrheitlich) Studierenden, die ihre Gründungsidee im Umfeld ihrer Hochschule/Forschungseinrichtung in einen Businessplan umsetzen und die Gründung eines innovativen wissens- bzw. technologiebasierten Unternehmens vorbereiten möchten. Hoher Innovationsgrad und gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten zählen zu den Voraussetzungen.
Förderart und Projektdauer: Antragstellung über die wissenschaftliche Einrichtung, die das Gründerteam für das Vorhaben aufnimmt. Projektförderung als nichtrückzahlbarer Zuschuss. Förderdauer maximal 12 Monate. Gefördert werden je Team max. 3 Stipendien zum Lebensunterhalt sowie Sachmittel und Coaching.
Förderhöhe: Stipendium: 3.000 EUR/Monat für Promovierte, 2.500 EUR/Monat für Absolventen, 1.000 EUR/Monat für Studierende, 2.500 EUR/Monat f. technische Mitarbeiter, zzgl. 150 EUR/Monat Kinderzuschlag je Kind; Sachmittel max. 10.000 EUR für Einzelgründungen und max. 30.000 EUR für Teams, Coaching max. 5.000 EUR.
Termin: Die Vorlage von Förderanträgen ist fortlaufend bis 31.12.2027 möglich. Für die Antragstellung ist die Einbindung in ein Hochschulgründungsnetzwerk obligatorisch, wir als Transfer- und Gründerservice der MLU unterstützen Sie dabei sehr gerne. Kompetente Ansprechpartner für Ihre Antragstellung finden Sie in der rechten Spalte.
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Moritz Bradler
Paracelsusstraße 22
(Raum 002)
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EXIST-Forschungstransfer
Einreichung: jeweils zum 31.03., 31.08 und 30.11.
Kategorie: Forschung & Innovation
Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond für Deutschland (ESF) kofinanziert
Thema: Unterstützt werden herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.
Förderart und Projektdauer: Die Förderung umfasst zwei Phasen. Förderphase I: Projektförderung der Entwicklungsarbeiten zur Gründungsvorbereitung, Förderphase II (nach Gründung): Projektförderung der Entwicklungsarbeiten zum Unternehmensstart. Die Zuwendungen können im Zuge der Projektförderung für einen Zeitraum in Phase 1 18 bis maximal 36 Monaten im Ausnahmefall bzw. in Phase 2 von idR. 18 Monaten (Förderphase II) als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Gefördert werden Personal, Sachmittel und Coaching.
Fördersumme: Phase 1: Personalkosten zzgl. bis zu 250 TEUR. Phase 2: Bis zu 180 TEUR Zuschuss, bei zusätzlichen Eigenmitteln im Verhältnis 1:3.
Termin: Die Einreichung von Projektskizzen der Förderphase I ist vom 1. Januar bis 31. Januar und vom 1. Juli bis 31. Juli eines Kalenderjahres möglich. Die Förderphase II kann 6 Monate vor Ablauf der Förderphase I beantragt werden, sofern die Gründung weiterverfolgt wird.
Kompetente Ansprechpartner unterstützen Sie gern bei Ihrer Antragstellung (siehe rechte Spalte).
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Moritz Bradler
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GO-Bio initial
Titel: GO-Bio initial
Kategorie: Forschung und Innovation
Initiator / Veranstalter: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Thema: Gegenstand der Förderung ist die Identifizierung und Weiterentwicklung lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen, vorzugsweise aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerkzeuge“, von ihrer konzeptionellen Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung der Machbarkeit und möglicher Verwertungsoptionen.
Teilnahmevoraussetzung: Für diese Fördermaßnahme können noch sehr rohe, skizzenhafte Verwertungsideen eingereicht werden, für die noch keine patentierte Technologie zur Realisierung vorhanden sein muss. Ebenso muss der Verwertungsweg zum Beginn der Förderung nicht final festgelegt sein, da dieser in einem frühen Innovationsstadium häufig noch nicht belastbar vorhersehbar ist. Als Einreicher, Leiter oder Teammitglieder der geförderten Forschungsprojekte kommen insbesondere Personen infrage, die sich in einer beruflichen Orientierungs- oder Umorientierungsphase befinden, d.h. einerseits Masteranden, Doktoranden oder Postdoktoranden, die sich eine Karriere abseits des klassischen Wissenschaftssystems vorstellen können (z.B. in einer Ausgründung oder der Industrie), und andererseits Berufserfahrene, die noch einmal etwas Neues wagen wollen.
Bewerbungsschluss: jährlich zum 15.02.
Kompetente Ansprechpartner unterstützen Sie gern bei Ihrer Bewerbung (siehe rechte Spalte).
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Moritz Bradler
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Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“
Einrichtung: eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Kategorie: Forschung und Innovation
Geldgeber: BMBF
Thema: Förderung von innovativen Produktideen für eine nachhaltige bio-basierte Wirtschaft
Förderart und Projektdauer: mehrstufige Förderung von Einzel- und Verbundvorhaben; Sondierungsphase (12 Monate), Machbarkeitsphase (2 Jahre)
Fördersumme: Sondierungsphase: bis zu 65.000 Euro pro Vorhaben; Machbarkeitsphase: individuell je nach Erfordernissen des Vorhabens
Termin: Skizzen können jedes Jahr zum Stichtag am 13. Februar eingereicht werden
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Industrielle Geminschaftsforschung
Einrichtung: Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Kategorie: Forschung und Innovation
Geldgeber: BMWK
Thema: Unterstützung von KMU bei der Lösung gemeinsamer Probleme durch gemeinsame Forschungsaktivitäten im Bereich moderner Technologien
Förderart und Projektdauer: mehrstufige Förderung von Einzel- und Verbundvorhaben; projektbezogene Zuwendungen nach Begutachtung und Bewilligung
Fördersumme: individuell je nach Erfordernissen des Vorhabens; Voraussetzung ist der Nachweis industrieller Eigenleistungen für die Gemeinschaftsforschung (Modifizierte Anteilfinanzierung)
Termin: Anträge können jederzeit über den AiF e.V. gestellt werden; Themenvorschläge können an die industriellen Forschungsvereinigungen gerichtet werden
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KMU-innovativ – Spitzenforschung für den Mittelstand
Einrichtung: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Kategorie: KMU-innovativ
Geldgeber: BMBF
Thema: Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in verschiedenen Technologiefeldern, die von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durchgeführt werden
Förderart und Projektdauer: Zuschuss auf Kostenbasis oder pauschaliert, je nach Wahl des Unternehmens; Projektdauer von 12 bis 36 Monaten
Fördersumme: Abhängig vom Projektvolumen, der Anzahl der beteiligten Partner und dem KMU-Aufschlag; maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
Termin: Stichtage für die Einreichung von Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres
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STARK – Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (BMWK)
Einrichtung: Bundesamt Wirtschaft APAS Infothek Wirtschaft Beratung & Finanzierung
Kategorie: STARK – Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten
Geldgeber: Bundesregierung
Thema: Förderung von Projekten, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen unterstützen
Förderart und Projektdauer: Nicht-investive Projekte zur Strukturstärkung
Fördersumme: Abhängig vom Projekt; grundsätzlich bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss
Termin: Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Land vor Antragsstellung empfohlen
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VIP+ - Validierung des Innovationspotentials wissenschaftlicher Forschung (BMBF)
Titel: Validierungsförderung VIP+
Kategorie: Forschung & Innovation
Geldgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Thema: Die Fördermaßnahme unterstützt dabei, Innovationspotenziale aus Ergebnissen der Grundlagenforschung in den Hochschulen zu erkennen und entsprechende mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen. Somit wird die Brücke zwischen Forschung und Verwertung bzw. Anwendung gestärkt.
Förderart und Projektdauer: Die Fördermaßnahme VIP+ baut auf der Pilotmaßnahme „Validierung des Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP“ auf.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Termin: Keine. Einreichung fortlaufend möglich.
Kompetente Ansprechpartner unterstützen Sie gern bei der Antragstellung (siehe rechte Spalte).
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Moritz Bradler
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ZIM – Zentrales Innovationprogramm Mittelstand (BMWK)
Titel: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Thema: Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen.
Kategorie: Forschungskooperation zwischen Wirtschaft (KMU) und Wissenschaft
Fördersumme: Anteil der Forschungseinrichtung: bis zu 190.000 EUR bzw. bis zu 380.000 EUR (technologieübergreifender Verbund).
Projektdauer: In der Regel bis zu 3 Jahren
Termin: Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Kompetente Ansprechpartner unterstützen Sie gern bei Ihrer Antragstellung (siehe rechte Spalte).
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Moritz Bradler
Paracelsusstraße 22
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Antragstellung
Die Antragstellung ist in der Regel zweistufig. Zunächst wird eine Skizze eingereicht. Bitte wenden Sie sich bereits für die Budgetplanung der Skizze frühzeitig an die Kontaktperson, die zu dem jeweiligen Programm berät. Bei positiver Begutachtung erhalten Sie die Aufforderung zur Einreichung eines ausführlichen Formantrags.
Hinweise
Sie haben eine Aufforderung zum Vollantrag erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Wir unterstützen Sie gern bei der Vorbereitung und Einreichung des Formantrags. Bitte beachten Sie Folgendes:
Antragstellerin ist immer die Universität. Dies bedeutet, dass der Antrag rechtsverbindlich, d.h. vom Kanzler/Kanzlerin oder einer/einem Bevollmächtigten unterschrieben werden muss. Wir holen gern die Unterschrift ein. Zuvor muss der Antrag jedoch von uns hinsichtlich der formalen Angaben geprüft werden.
Ein Antrag beim Bund besteht in den meisten Fällen aus dem Antragsformular AZA und der Vorhabenbeschreibung. Das AZA wird im easyOnline-Portal angelegt und ausgefüllt. Das Herzstück des Formulars ist ein ausführlicher Finanzplan, in dem insbesondere die Personalkosten detailliert ausgefüllt werden müssen. Wir erstellen gern eine genaue Kalkulation. Bitte wenden Sie sich hierfür frühzeitig an uns.
Nachdem der Antrag in Abteilung 6 (Ansprechperson je nach Förderthema) geprüft wurde, erfolgt die Einreichung zunächst elektronisch über das easyOnline-Portal. Danach steht eine Druckversion zum Download bereit. Diese muss in Papierform rechtsverbindlich unterschrieben an den Projektträger gesendet werden. Dies geschieht in der Regel durch Abteilung 6. Gleichzeitig muss die MLU das MWK über eingereichte Anträge informieren. Dies erfolgt über Referat 6.1 vierteljährlich. Bitte lassen Sie uns die Druckversion zukommen, um die rechtsverbindliche Unterschrift einzuholen.
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