Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Fördermittel für Forschung und Innovation sowie für die Vorbereitung innovativer Unternehmensgründungen aus den Hochschulen.

Fördermittel können zum einen durch eine Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung/Zuweisung auf Ausgabenbasis (AZZA) beim zuständigen Ministerium bewilligt werden.

Land Sachsen-Anhalt

Fördermittel können nur durch eine Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung/Zuweisung auf Ausgabenbasis (AZZA) beim zuständigen Ministerium bewilligt werden. Für Forschungsprojekte ist das zuständige Ministerium i.d.R. das MWU. Nach Rücksprache mit den fachlich Zuständigen ist eine formale Antragstellung mit Hilfe des AZZA-Formulars vorgesehen.

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung: Antragstellerin ist die Universität. Die Antragsunterlagen müssen daher vor der Einreichung rechtsverbindlich unterschrieben werden. Zuvor ist eine Prüfung durch die Ansprechpartner von Abteilung 6 notwendig, die auch die notwendige Unterschrift einholen. Das gültige AZZA-Formular erhalten Sie bei der Ansprechpartner:in in Ref. 6.1.

Kontakt

Dr. Claudia Hübner

Raum 154
An der Fliederwegkaserne 21
06130 Halle (Saale)

Telefon: 0345 55-21352
Telefax: 0345 55-27225


Zum anderen werden Fördergelder durch eine Antragstellung in den Programmen, die an die Strukturfonds geknüpft sind und die durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt verwaltet werden, bereitgestellt.

Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT

Auf Basis der Fördergrundsätze „Wissenschaft und Forschung an Hochschulen, sowie des Neuen Europäischen Bauhauses in Sachsen-Anhalt aus Mitteln der Europäischen Union in der Förderperiode 2021-2027“, die das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) erlassen hat, werden den Hochschulen des Landes Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF – Just Transition Fund) zur Verfügung gestellt.

  1. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
    • Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT Forschung und Innovation
    • FuE-Verbundförderung
  2. Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)
    • Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT Gleichstellung, Qualifizierung, Nachwuchs
  3. Fonds für einen gerechten Übergang (JTF – Just Transition Fund)
    • Bildung, Forschung und Entwicklung
    • Neues Europäisches Bauhaus (NEB)

Informationen zu den einzelnen Förderungen für Wissenschaft und Forschung und den jeweils aktuell verfügbaren Antragsmöglichkeiten, finden Sie auf den Internetseiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Link zur Investitionsbank (IB)

Kontakt für Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT Forschung und Innovation (EFRE)

Kontakt

Dr. Claudia Hübner

An der Fliederwegkaserne 21
Raum 154

Telefon: 0345 55-21352
Telefax: 0345 55-27225

Kontakt für Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT Gleichstellung, Qualifizierung, Nachwuchs (ESF+)

Kontakt

Esther Smykalla

An der Fliederwegkaserne 21
Raum 158

Telefon: 0345 55-21452
Telefax: 0345 55-27225

Kontakt für Sachsen-Anhalt FuE-Verbundförderung und JTF

Kontakt

Moritz Bradler

Paracelsusstraße 22
(Raum 002)

Telefon: 0345 55-21441
Telefax: 0345 55-27513

ego.-START - Gründungsstipendium

Geldgeber: Land Sachsen-Anhalt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond für Deutschland (ESF)

Thema: Unterstützt werden Existenzgründer:innen und Unternehmensnachfolger:innen bei der Verwirklichung ihrer Geschäftsideen.

Kategorie: Unternehmensgründung

Förderart und Projektdauer: Gründungsstipendium bei innovativer oder technologie-und wissensbasierter Unternehmensgründung. Das personengebundene Gründungsstipendium kann in Höhe von 2 000 Euro je Monat für einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten gewährt.

Förderhöhe: Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro/Monat

Link zum Förderprogramm

Termin: Fortlaufend bis 30.06.2024

Kontakt

Moritz Bradler

Paracelsusstraße 22
(Raum 002)

Telefon: 0345 55-21441
Telefax: 0345 55-27513

ego.-Gründungstransfer

Geldgeber: Das Land Sachsen-Anhalt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Thema: Erfolgversprechende innovative Gründungsprojekte sollen bereits in der Vorphase der Gründung durch die Gewährung von Zuschüssen individuell unterstützt und die potenziellen Gründer bei der Weiterentwicklung ihrer Geschäftsidee bis zur Existenzgründung gefördert werden. Fördervoraussetzung ist, dass jede zu fördernde Personen über einen akademischen Abschluss verfügt und dessen Projekt sich in der Vorgründungsphase befindet. Antragstellung erfolgt unter Einbindung des Gründerservice durch die Universität. Die Gründungsprojekte sollen nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten und überzeugende Marktchancen besitzen.

Kategorie: Forschung & Entwicklung mit Ziel Vorbereitung einer Unternehmensgründung.

Deadline: fortlaufend, Projektlaufzeit bis max. 30.09.2022.

Förderart und Projektdauer. Nicht rückzahlbarer Zuschuss. Projektdauer wird nicht vorgegeben.

Gegenstand der Förderung: Personalausgaben für bis zu drei Teammitglieder (maximal halbe Stelle TV-L E 13) oder Sachausgaben (z. B. Material- und Verbrauchskosten, für Ausstattungsgegenstände zur Vorbereitung der Gründung, Ausgaben für Studien, Lizenzen, Gebühren etc.)

Fördersumme: Maximal 75.000 Euro je Person. Handelt es sich um eine Teamgründung werden maximal drei Einzelpersonen des Teams gefördert.

Link zum Förderprogramm

Kontakt

Moritz Bradler

Paracelsusstraße 22
(Raum 002)

Telefon: 0345 55-21441
Telefax: 0345 55-27513


Zeitweise sind auch weitere Programme oder Förderungen, die durch andere Projektträger und Verwaltungsbehörden im Land betrieben werden, verfügbar.

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