Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Fördermittel

EXIST-Gründungsstipendium (BMWK)
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Kategorie: Unternehmensgründung aus der Wissenschaft

Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond für Deutschland (ESF) kofinanziert

Thema: Unterstützt werden Teams, bestehend aus Absolvent:innen, Wissenschaftler:innen und (nicht mehrheitlich) Studierenden, die ihre Gründungsidee im Umfeld ihrer Hochschule/Forschungseinrichtung in einen Businessplan umsetzen und die Gründung eines innovativen wissens- bzw. technologiebasierten Unternehmens vorbereiten möchten. Hoher Innovationsgrad und gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten zählen zu den Voraussetzungen.

Förderart und Projektdauer: Antragstellung über die wissenschaftliche Einrichtung, die das Gründerteam für das Vorhaben aufnimmt. Projektförderung als nichtrückzahlbarer Zuschuss. Förderdauer maximal 12 Monate. Gefördert werden je Team max. 3 Stipendien zum Lebensunterhalt sowie Sachmittel und Coaching.

Förderhöhe: Stipendium: 3.000 EUR/Monat für Promovierte, 2.500 EUR/Monat für Absolventen, 1.000 EUR/Monat für Studierende, 2.500 EUR/Monat f. technische Mitarbeiter, zzgl. 150 EUR/Monat Kinderzuschlag je Kind; Sachmittel max. 10.000 EUR für Einzelgründungen und max. 30.000 EUR für Teams, Coaching max. 5.000 EUR.

Termin: Die Vorlage von Förderanträgen ist fortlaufend bis 31.12.2027 möglich. Für die Antragstellung ist die Einbindung in ein Hochschulgründungsnetzwerk obligatorisch, wir als Transfer- und Gründerservice der MLU unterstützen Sie dabei sehr gerne. Kompetente Ansprechpartner für Ihre Antragstellung finden Sie in der rechten Spalte.

Link zu dem Förderprogramm

Kontakt

Moritz Bradler

Paracelsusstraße 22
(Raum 002)

Telefon: 0345 55-21441
Telefax: 0345 55-27513

EXIST-Forschungstransfer
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Einreichung: jeweils zum 31.03., 31.08 und 30.11.

Kategorie: Forschung & Innovation

Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond für Deutschland (ESF) kofinanziert

Thema: Unterstützt werden herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.

Förderart und Projektdauer: Die Förderung umfasst zwei Phasen. Förderphase I: Projektförderung der Entwicklungsarbeiten zur Gründungsvorbereitung, Förderphase II (nach Gründung): Projektförderung der Entwicklungsarbeiten zum Unternehmensstart. Die Zuwendungen können im Zuge der Projektförderung für einen Zeitraum in Phase 1 18 bis maximal 36 Monaten im Ausnahmefall bzw. in Phase 2 von idR. 18 Monaten (Förderphase II) als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Gefördert werden Personal, Sachmittel und Coaching.

Fördersumme: Phase 1: Personalkosten zzgl. bis zu 250 TEUR. Phase 2: Bis zu 180 TEUR Zuschuss, bei zusätzlichen Eigenmitteln im Verhältnis 1:3.

Termin: Die Einreichung von Projektskizzen der Förderphase I ist vom 1. Januar bis 31. Januar und vom 1. Juli bis 31. Juli eines Kalenderjahres möglich. Die Förderphase II kann 6 Monate vor Ablauf der Förderphase I beantragt werden, sofern die Gründung weiterverfolgt wird.

Kompetente Ansprechpartner unterstützen Sie gern bei Ihrer Antragstellung (siehe rechte Spalte).

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GO-Bio initial
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Titel: GO-Bio initial

Kategorie: Forschung und Innovation

Initiator / Veranstalter: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Thema: Gegenstand der Förderung ist die Identifizierung und Weiterentwicklung lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen, vorzugsweise aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerkzeuge“, von ihrer konzeptionellen Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung der Machbarkeit und möglicher Verwertungsoptionen.

Teilnahmevoraussetzung: Für diese Fördermaßnahme können noch sehr rohe, skizzenhafte Verwertungsideen eingereicht werden, für die noch keine patentierte Technologie zur Realisierung vorhanden sein muss. Ebenso muss der Verwertungsweg zum Beginn der Förderung nicht final festgelegt sein, da dieser in einem frühen Innovationsstadium häufig noch nicht belastbar vorhersehbar ist. Als Einreicher, Leiter oder Teammitglieder der geförderten Forschungsprojekte kommen insbesondere Personen infrage, die sich in einer beruflichen Orientierungs- oder Umorientierungsphase befinden, d.h. einerseits Masteranden, Doktoranden oder Postdoktoranden, die sich eine Karriere abseits des klassischen Wissenschaftssystems vorstellen können (z.B. in einer Ausgründung oder der Industrie), und andererseits Berufserfahrene, die noch einmal etwas Neues wagen wollen.

Bewerbungsschluss: jährlich zum 15.02.

Kompetente Ansprechpartner unterstützen Sie gern bei Ihrer Bewerbung (siehe rechte Spalte).

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ego.-Gründungstransfer

Geldgeber: Das Land Sachsen-Anhalt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Thema: Erfolgversprechende innovative Gründungsprojekte sollen bereits in der Vorphase der Gründung durch die Gewährung von Zuschüssen individuell unterstützt und die potenziellen Gründer bei der Weiterentwicklung ihrer Geschäftsidee bis zur Existenzgründung gefördert werden. Fördervoraussetzung ist, dass jede zu fördernde Personen über einen akademischen Abschluss verfügt und dessen Projekt sich in der Vorgründungsphase befindet. Antragstellung erfolgt unter Einbindung des Gründerservice durch die Universität. Die Gründungsprojekte sollen nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten und überzeugende Marktchancen besitzen.

Kategorie: Forschung & Entwicklung mit Ziel Vorbereitung einer Unternehmensgründung.

Deadline: fortlaufend, Projektlaufzeit bis max. 30.09.2022.

Förderart und Projektdauer. Nicht rückzahlbarer Zuschuss. Projektdauer wird nicht vorgegeben.

Gegenstand der Förderung: Personalausgaben für bis zu drei Teammitglieder (maximal halbe Stelle TV-L E 13) oder Sachausgaben (z. B. Material- und Verbrauchskosten, für Ausstattungsgegenstände zur Vorbereitung der Gründung, Ausgaben für Studien, Lizenzen, Gebühren etc.)

Fördersumme: Maximal 75.000 Euro je Person. Handelt es sich um eine Teamgründung werden maximal drei Einzelpersonen des Teams gefördert.

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ego.-START - Gründungsstipendium

Geldgeber: Land Sachsen-Anhalt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond für Deutschland (ESF)

Thema: Unterstützt werden Existenzgründer:innen und Unternehmensnachfolger:innen bei der Verwirklichung ihrer Geschäftsideen.

Kategorie: Unternehmensgründung

Förderart und Projektdauer: Gründungsstipendium bei innovativer oder technologie-und wissensbasierter Unternehmensgründung. Das personengebundene Gründungsstipendium kann in Höhe von 2 000 Euro je Monat für einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten gewährt.

Förderhöhe: Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro/Monat

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Termin: Fortlaufend bis 30.06.2024

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Paracelsusstraße 22
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Telefon: 0345 55-21441
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