Kontakt
Dr. Robert Szczesny
Telefon: 0345 / 55 21414
robert.szczesny@verwaltung....
Paracelsusstr. 22
06114 Halle
Schutzrechte & Patente
Sie haben eine Erfindung gemacht, wollen ihre Forschungsergebnisse schützen lassen?
Sie möchten Material sammeln oder mit anderen austauschen?
Sie möchten sich mit anderen Wissenschaftlern aus Universitäten oder Unternehmen austauschen?
Informationen rund um das Thema geistiges Eigentum und fachkundige Unterstützung erhalten Sie beim Transfer- und Gründungsservice.
Schutzrechte bieten Forschern überzeugende Argumente für die Akquise von öffentlichen Drittmitteln, den Aufbau von Industriekooperationen und nicht zuletzt für die Unternehmensgründung. Unterstützt von Patentanwälten und Verwertungsagenturen gestaltet der Transfer- und Gründerservice gemeinsam mit Forschern fundierte und realisierbare IP-Strategien und meldet Schutzrechte an.
Folgende Services bieten wir rund um das Thema intellectual property (IP):
- Information, Beratung und Unterstützung von Universitätsmitgliedern zu allgemeinen Fragen des IP-Schutzes, zum Arbeitnehmererfinderrecht sowie zu Patent-, Wettbewerbs- und Urheberrecht
- Prüfung von Erfindungsmeldungen und Erarbeitung von Stellungnahmen zur technologischen Umsetzbarkeit, zum gewerblichen Potenzial und Verwertungschancen
- Entwurf und Prüfung von Verwertungsverträgen im IP-Bereich (v. a. Geheimhaltungsvereinbarungen, Patentlizenz-, Know-how-, Softwareverträge) sowie von Materialtransfervereinbarungen (MTA)
- Organisation und Durchführung von Informations- und Weiterbildungsformaten, gerne auch nach Bedarf
- Unterstützung bei der Bearbeitung von Formalitäten zur Einhaltung des Nagoya-Protokolls bzw. der EU-ABS-Verordnung
Übersicht
Vertragsarten
Geheimhaltungsvereinbarung
Non-Disclosure Agreement
Geheimhaltungsvereinbarungen dienen den Wissenschaftler:innen zum Schutz noch nicht veröffentlichter Forschungsergebnisse, insbesondere vor Einreichung einer Patentanmeldung, bzw. potentiellen Forschungspartner:innen zum Schutz ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
Eine Geheimhaltungsvereinbarung wird von der Partei erstellt, die vertrauliche Informationen zur Verfügung stellen möchte.
Ansprechpartner: Dr. Robert Szczesny
Vertrag zum Austausch von Forschungsmaterialien / Materialtransfervereinbarung
Material Transfer Agreement
Der Austausch von Forschungsmaterialien kann der Anbahnung weiterführender, gemeinsamer Forschungsprojekte dienen. Zudem eröffnet ein solcher Vertrag auch die Möglichkeit, bestimmte wissenschaftliche Fragestellungen und Untersuchungen durch einen anderen durchführen zu lassen und hierdurch die Beforschung des Materials durch wissenschaftliche Arbeitsteilung effektiver zu gestalten.
Ein Vertrag zum Austausch von Forschungsmaterialien wird von der Partei erstellt, die Material zur Verfügung stellen möchte.
Ansprechpartner: Dr. Robert Szczesny
Abtretungsvereinbarung
Personen, die nicht an der MLU beschäftigt sind und bspw. in drittmittelgeförderten Projekten mitarbeiten, können sich im Hinblick auf ihre im Projekt erbrachten Arbeitsergebnisse mittels einer Abtretungserklärung Arbeitnehmern gleichstellen lassen.
Abtretungsvereinbarungen müssen von der Partei erstellt werden, die sich ein Recht abtreten lassen möchte.
Ansprechpartner: Dr. Robert Szczesny
Lizenzvereinbarungen
Interessenten an der Nutzung von patentierten Technologien, Gebrauchsmustern, Designs, Software oder Know-how können diese lizenzieren. Wir unterstützen bei Vertragsverhandlungen und der -erstellung.
Lizenzvereinbarungen werden von dem:der Lizenzgeber:in erstellt.
Ansprechpartner: Dr. Robert Szczesny
Nagoya-Protokoll, EU-ABS-Verordnung
Sie möchten biologisches Material im Ausland für Ihre Forschung sammeln? Möglicherweise bedarf es dafür besonderer Genehmigungen. Kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig, bestenfalls vor Projektbeginn, da manche Genehmigungsverfahren sehr zeitintensiv sein können. Gern beraten und unterstützen wir Sie bei der Wahl der richtigen Antragsformulare und bei der Kommunikation mit den ausländischen Behörden.
Wo finde ich Musterverträge?
Jede Zusammenarbeit hat ihre eigenen Bedürfnisse, jeder Vertrag seine Eigenheiten. Kontaktieren Sie uns und wir klären schnell und unkompliziert die Eckpunkte der gewünschten Zusammenarbeit bzw. des Austausches in den oben genannten Gebieten. Im Anschluss erstellen wir aus unseren Mustern einen individuell für Sie passenden Vertrag. Gern übernehmen wir auch die Kommunikation mit dem Technologietransfer des Vertragspartners.
Wer darf an der MLU einen Vertrag unterzeichnen?
Grundsätzlich ist nach § 69 Abs. 1 S. 1 HSG LSA und § 7 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rektorats die Rektorin unterschriftenbefugt. In der Regel ist jedoch der Kanzler für die Unterzeichnung von Verträgen im Forschungsbereich befugt.
Nach Prüfung des Vertrages legt der jeweilige Ansprechpartner den Vertrag der unterschriftenbefugten Person vor.
Ansprechpartner
DR. ROBERT SZCZESNY Referent für geistiges Eigentum und Schutzrechte |
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Tel: 0345 / 55 21414 Allgemeine Fragen des Schutzes geistigen Eigentums, Entwicklung von Schutz- und Verwertungsstrategien für IP-Gegenstände |