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Vertragsmanagement

Herzlich willkommen auf der Seite des Vertragsmanagements!

Diese Seite soll Ihnen als Wegweiser in rechtlichen Forschungsangelegenheiten dienen. Bitte wenden Sie sich an die angegebenen Ansprechpartner, soweit Ihnen Verträge vorgelegt werden oder Sie einen Vertrag benötigen. Der beim Vertragstypus angegebene Ansprechpartner unterstützt die Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen und bringt sie zur Unterschrift. Unterschreiben Sie auf keinen Fall selbst diese Verträge.

Welche Vertragsarten sind im Forschungsbereich üblich?

Vertragsanbahnende Absichtserklärungen

MoU, LoI

Bevor Verträge zu konkreten Forschungsvorhaben geschlossen werden, bietet es sich an, die Absicht einer Zusammenarbeit vorvertraglich festzuhalten. Hierzu eignet sich ein Memorandum of Understanding (MoU) oder ein Letter of Intend (LoI).

Vertragsanbahnende Absichtserklärungen können von allen Parteien erstellt werden. Da alle Parteien gleichberechtigte Akteure sind, obliegt die Erstellung eines Vertragsentwurf keiner bestimmten Partei.

Ansprechpartner: N.N.

Geheimhaltungsvereinbarung

Non-Disclosure Agreement

Geheimhaltungsvereinbarungen dienen den Wissenschaftler:innen zum Schutz noch nicht veröffentlichter Forschungsergebnisse, insbesondere vor Einreichung einer Patentanmeldung, bzw. potentiellen Forschungspartner:innen zum Schutz ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

Eine Geheimhaltungsvereinbarung wird von der Partei erstellt, die vertrauliche Informationen zur Verfügung stellen möchte.

Ansprechpartner: Dr. Robert Szczesny

Vertrag zum Austausch von Forschungsmaterialien / Materialtransfervereinbarung

Material Transfer Agreement

Der Austausch von Forschungsmaterialien kann der Anbahnung weiterführender, gemeinsamer Forschungsprojekte dienen. Zudem eröffnet ein solcher Vertrag auch die Möglichkeit, bestimmte wissenschaftliche Fragestellungen und Untersuchungen durch einen anderen durchführen zu lassen und hierdurch die Beforschung des Materials durch wissenschaftliche Arbeitsteilung effektiver zu gestalten.

Ein Vertrag zum Austausch von Forschungsmaterialien wird von der Partei erstellt, die Material zur Verfügung stellen möchte.

Ansprechpartner: Dr. Robert Szczesny

Zuwendungsverträge und Finanzhilfevereinbarungen

Grant Agreement/Award Letter

Mittelgeber:innen möchten in der Regel vertraglich regeln, unter welchen Umständen die bereitgestellten Mittel verwendet werden dürfen. Hierzu werden Zuwendungsverträge oder Finanzhilfevereinbarungen geschlossen.

Zuwendungsverträge und Finanzhilfevereinbarungen werden von dem Zuwendungsgeber gestellt.

Ansprechpartner: N.N.

Weiterleitungsverträge

Manchmal werden die gesamten Mittel für ein Verbundvorhaben nur einer der geförderten Einrichtungen, der Erstzuwendungsempfängerin, überwiesen. Diese ist dann verpflichtet, die anteiligen Mittel an ihre Partnereinrichtungen, den Letztzuwendungsempfängerinnen, weiterzuleiten. In solchen Fällen muss ein Weiterleitungsvertrag geschlossen werden.

Weiterleitungsverträge erstellt die mittelverwaltende Hochschule bzw. die Institution, die die Mittel weiterleitet.

Ansprechpartner: N.N.

Kooperations- und Konsortialverträge

Eine Forschungskooperation setzt voraus, dass Wissenschaftler:innen der MLU mit Dritten zusammenarbeiten, wobei alle Parteien ihre Projektbeiträge arbeitsteilig und inhaltlich aufeinander bezogen einbringen. Dazu müssen sie Vereinbarungen über z.B. Haftungen, Umgang mit Geistigem Eigentum, Veröffentlichungen oder die Organisationsstruktur des Verbundes treffen.

Für die Erstellung von Kooperations- und Konsortialverträgen ist der Koordinator des jeweiligen Projekts zuständig.

Ansprechpartner: N.N.

Verträge zur Auftragsforschung

Soweit Forschungsdienstleistungen im Auftrag eines privatwirtschaftlichen Unternehmens oder einer öffentlich-rechtlichen Institution erbracht werden sollen, muss ein Vertrag erstellt werden, der das von dem:der Auftraggeber:in verfolgte Ziel der Forschung bzw. die Forschungsfrage festlegt. Auftragsforschung ist in der Regel vollkosten- und umsatzsteuerpflichtig.

Verträge zur Auftragsforschung erstellt der Auftraggeber.

Ansprechpartner: Moritz Bradler und N.N.

Stipendienverträge

Zum Zwecke des Studiums, der Promotion oder der Habilitation oder für einen sonstigen bestimmten wissenschaftlichen Aus- und Fortbildungs- oder Forschungszweck vergeben die MLU und andere Institutionen Stipendien an (angehende) Wissenschaftler:innen. Hierzu muss ein Stipendienvertrag geschlossen werden.

Stipendienverträge erstellt der wissenschaftliche Betreuer oder die wissenschaftliche Betreuerin unter Verwendung des Musterstipendienvertrags der MLU.

Ansprechpartner: N.N.

Honorarverträge

Soweit eine Person, die nicht an der MLU beschäftigt ist, Aufgaben verrichten soll, die nicht auf einen Erfolg ausgerichtet sind, bietet sich der Abschluss eines Honorarvertrags an.

Honorarverträge erstellt die Fakultät oder das Institut, an deren oder dessen Einrichtung die Dienstleistung erbracht werden soll.

Ansprechpartner: N.N.

Abtretungsvereinbarung

Personen, die nicht an der MLU beschäftigt sind und bspw. in drittmittelgeförderten Projekten mitarbeiten, können sich im Hinblick auf ihre im Projekt erbrachten Arbeitsergebnisse mittels einer Abtretungserklärung Arbeitnehmern gleichstellen lassen.

Abtretungsvereinbarungen müssen von der Partei erstellt werden, die sich ein Recht abtreten lassen möchte.

Ansprechpartner: Dr. Robert Szczesny

Lizenzvereinbarungen

Interessenten an der Nutzung von patentierten Technologien, Gebrauchsmustern, Designs, Software oder Know-how können diese lizenzieren. Wir unterstützen bei Vertragsverhandlungen und der -erstellung.

Lizenzvereinbarungen werden von dem:der Lizenzgeber:in erstellt.

Ansprechpartner: Dr. Robert Szczesny

Werkverträge

Ein Werkvertrag ist immer auf den Erfolg einer Tätigkeit ausgerichtet.

Werkverträge erstellt die Fakultät oder das Institut, an deren oder dessen Einrichtung der geschuldete Erfolg erbracht werden soll.

Mehr Informationen zu Werkverträgen an der MLU finden Sie hier.

Wer darf an der MLU einen Vertrag unterzeichnen?

Grundsätzlich ist nach § 69 Abs. 1 S. 1 HSG LSA und § 7 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rektorats die Rektorin bei rechtsverbindlichen Erklärungen unterschriftenbefugt. In der Regel ist jedoch der Kanzler für die Unterzeichnung von Verträgen im Forschungsbereich befugt.

Nach Prüfung und Verhandlung des Vertrages legt die in Abteilung 6 Forschung für diese Vertragsart zuständige Person den Vertrag der unterschriftenbefugten Person vor.

Wo finde ich Musterverträge?

Bitte wenden Sie sich an die / den unter 4. genannte*n Ansprechpartner*in, wenn Sie eines passenden Mustervertrag benötigen oder Vertragsverhandlungen anstehen.

Ansprechpartner

Kontakt

N.N. (Referent*in für Vertragsmanagement)
Übergangsweise wenden Sie sich bitte an Esther Smykalla

Raum 157
An der Fliederwegkaserne 21
06130 Halle (Saale)

Telefon: 0345 55-21652
Telefax: 0345 55-27225

Kontakt

Dr. Robert Szczesny

Paracelsusstraße 22
(Raum 015)

Telefon: 0345 55-21414
Telefax: 0345 55-27513

Kontakt

Moritz Bradler

Paracelsusstraße 22
(Raum 002)

Telefon: 0345 55-21441
Telefax: 0345 55-27513

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