Förderung und finanzielle Unterstützung wissenschaftlicher Veranstaltungen, Tagungen und Kongresse
Im Folgenden haben wir für Sie Informationen zur Förderung und finanziellen Unterstützung wissenschaftlicher Veranstaltungen, Tagungen und Kongresse aufgelistet.
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die DFG bezuschusst sowohl die Durchführung wissenschaftlicher Kongresse mit internationalem Charakter in Deutschland als auch die Ausrichtung von Jahrestagungen deutscher Fachgesellschaften oder deutscher Fachgruppierungen mit überregionaler Bedeutung.
Die Förderung internationaler wissenschaftlicher Kongresse in Deutschland richtet sich nach der Zahl der teilnehmenden promovierten Wissenschaftler: innen. Die Förderung von Jahrestagungen umfasst Zuschüsse zu den Reisekosten ausgewiesener Referent:innen aus dem Ausland.
Die Antragstellung sollte spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
Die für die Antragstellung erforderlichen Merkblätter und Formulare entnehmen Sie bitte der DFG-Webseite .
Fritz Thyssen Stiftung
Die Fritz Thyssen Stiftung fördert insbesondere kleinere national und international ausgerichtete Tagungen in den Förderbereichen Geschichte, Sprache & Kultur, Staat, Wirtschaft & Gesellschaft, Medizin und Naturwissenschaften.
Beantragt werden können Mittel zur Deckung von Reisekosten, Unterbringungskosten, Verpflegungskosten aktiv Teilnehmender, in geringem Umfang Tagungsnebenkosten (Druck von Flyern und Plakaten, Tagungsunterstützung durch studentische bzw. wissenschaftliche Hilfskräfte, Miete für Tagungsräume etc.) sowie Kinderbetreuungskosten, die während der Veranstaltung entstehen.
Die Antragstellung sollte spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
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Land Sachsen-Anhalt, MWU
Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) des Landes Sachsen-Anhalt kann vereinzelt Zuwendungen für die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen gewähren. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Referenten für Forschung beim MWU ist eine formale Antragstellung mit Hilfe des AZZA-Formulars vorgesehen.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung: Antragstellerin ist die Universität. Die Antragsunterlagen müssen daher vor der Einreichung rechtsverbindlich unterschrieben werden. Zuvor ist eine Prüfung durch die Ansprechpersonen von Abteilung 6 notwendig, die auch die notwendige Unterschrift einholen. Das gültige AZZA-Formular erhalten Sie in Ref. 6.1.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Dr. Claudia Hübner oder Dr. Anja Broda.
Zuschüsse der MLU für wissenschaftliche Veranstaltungen
Die MLU kann für die Durchführung und Finanzierung von internationalen und nationalen wissenschaftlichen Kongressen, Symposien, Kolloquien und Workshops, von internationalen Fachkonferenzen sowie von wissenschaftlichen Jahrestagungen deutscher Fachgesellschaften Zuschüsse gewähren. Anträge für Veranstaltungen im kommenden Jahr sind bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres an das Prorektorat für Forschung, Internationalisierung und Transfer zu richten.
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Anrtragsformular für Zuschüsse der MLU für wissenschaftliche Veranstaltungen
Formblatt_Zuschuss wiss Veranstaltungen_MLU.pdf (nur intern abrufbar)
(81,8 KB) vom 14.05.2025
Veranstaltungs- und Kongressförderung durch die Stadt Halle (Saale)
Der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung der Stadt Halle (Saale) kann materiell bei der Durchführung von Veranstaltungen und Kongressen unterstützen. Es werden ausschließlich nächtigungswirksame Veranstaltungen mit wirtschaftlichem oder wissenschaftlichem Bezug gefördert, und die Teilnehmenden und Vortragenden dürfen nicht ausschließlich aus Halle (Saale) stammen.
Der Antrag ist spätestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung einzureichen.
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Antragsformular für Veranstaltungs- und Kongressförderung durch die Stadt Halle (Saale)
Kongressfoerderung_Antrag_2024.pdf
(externe Datei)
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